Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Software „EMPPLAN“

Stand: April 2026

§ 1 Allgemeines

1.1 Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software „EMPPLAN“ (nachfolgend „Software“) zwischen der madpat GmbH, Hofener Weg 33d, 71686 Remseck am Neckar (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden.

1.2 EMPPLAN ist eine Software zur Mitarbeiter-Einsatzplanung. Als web-basierte BusinessCloud-Lösung unterstützt die Software den Vertrieb des Kunden in der Einsatzplanung, Steuerung, sowie in der Erfolgskontrolle und Auswertung. Die Software deckt relevante agentur- und industriebasierte Leadgenerierungs- und Verkaufsprozesse ab und kommt typischerweise in Point of Sale Geschäftsmodellen wie OTC (over the counter), Door-2-Door-Vertrieb, Promotions & Events zum Einsatz. Die notwendigen Informationen werden der Software durch eine App übermittelt, die im Web-Browser auf den Mobil- oder Desktopgeräten der Mitarbeiter des Kunden vor Ort eingesetzt wird. Der Anbieter empfiehlt den Einsatz des stets aktuellen Web-Browsers Chrome von Google, abrufbar unter https://www.google.de/chrome/. Der konkrete Leistungsumfang der Software ergibt sich aus § 2 dieser Bedingungen.

1.3 Kunde im Sinne dieser Bedingungen können ausschließlich Unternehmer sein. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB)

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat diesen zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

§ 2 Leistungen

2.1 Eine detaillierte Funktionsbeschreibung der Software ist unter https://www.empplan.de/promotion-software-empplan/funktionen/ abrufbar.

2.2 Die Software ermöglicht eine Zeit- sowie Standorterfassung von Mitarbeitern, einschließlich einer damit einhergehenden Dokumentation der Arbeitsergebnisse, insbesondere getätigter Vertragsabschlüsse und Verkäufe. Über die App eingegebene Daten werden automatisch auf den Servern des Anbieters gespeichert und können auf allen kompatiblen Endgeräten abgerufen und bearbeitet werden.

2.3 Der Quellcode der Software ist nicht Leistungsgegenstand und wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt.

2.4 Der Anbieter stellt dem Kunden Benutzerzugänge mit den entsprechenden Zugangsdaten sowie Speicherplatz zur Speicherung von Daten auf den Servern zur Verfügung. Der Gesamtumfang der in diesem Absatz genannten Leistungen richtet sich nach dem gebuchten Paket.

2.5 Der Anbieter stellt dem Kunden zudem einen Support zur Verfügung. Der Kunde kann Anfragen und Probleme in einem Live-Chat, im EMPPLAN Helpdesk via Ticket oder per E-Mail übermitteln. Der Support ist von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr (ausgenommen Feiertage am Sitz des Anbieters) verfügbar. Der Anbieter wird mit der Bearbeitung von Anfragen spätestens einen Werktag nach Eingang der Meldung beginnen.

2.6 Der Anbieter wird die Software während der Vertragslaufzeit soweit erforderlich an marktrelevante technische Änderungen anpassen. Ein Anspruch des Kunden auf konkrete Verbesserungen, neue Funktionalitäten oder spezifische Anpassungen besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung zugesagt wurden.

2.7 Der Anbieter wird dem Kunden in regelmäßigen Abständen Updates für die Software zur Verfügung stellen. Diese Updates werden automatisch in die Software eingespielt. Sofern und soweit mit der Bereitstellung eines Updates die Funktionalitäten der Software verändert oder erweitert werden, wird der Anbieter dies dem Kunden in Textform mitteilen (Changelog). Wesentliche Veränderungen oder Erweiterungen der Funktionalitäten wird der Anbieter vor Umsetzung mit angemessener Frist ankündigen.

2.8 Der Anbieter bietet dem Kunden darüber hinaus auf Wunsch und nach vorheriger Terminabsprache kostenpflichtige Schulungen zur Verwendung der Administrationsfunktionen der Software auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung an.

2.9 Weitere Leistungen, insbesondere die Erstellung, Umstellung oder Anpassung von Software speziell nach Wünschen des Kunden sind kostenpflichtig auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zu beauftragen.

2.10 Die Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 98,0 % im Jahresmittel. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Anbieter wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn in Textform anzukündigen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform, sobald die vereinbarte Mindestverfügbarkeit in einem Kalendermonat dauerhaft unterschritten wird. Bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestverfügbarkeit über zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate steht dem Kunden, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung und Fristsetzung gegenüber dem Anbieter, ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

2.11 Übergabepunkt für die Software und die Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.

2.12 Der Anbieter ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder kurzzeitig zu sperren, soweit dies aus Gründen zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, Computerwürmern, Trojanern, Hacking- oder DoS-Attacken oder ähnlichem zum Schutz des Kunden erforderlich sein sollte. Dies gilt nicht als Ausfallzeit unter den Verfügbarkeitsregelungen in Ziffer 2.10.

2.13 Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden auf seinen Webseiten oder in anderen Medien oder Werbematerialien abzubilden und den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine Erklärung in Textform gegenüber dem Anbieter widersprechen; der Anbieter wird die Nutzung daraufhin innerhalb angemessener Frist einstellen.

 

§ 3 Einrichtung und Zugänge

3.1 Der Kunde erhält nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung vom Anbieter Zugangsdaten für den Administrationsbereich der Software, der über den Web-Client der Software zugänglich ist.

3.2 Im Administrationsbereich des Web-Clients kann der Kunde selbständig Zugänge und Berechtigungen für weitere Benutzer erstellen und die entsprechenden Zugangsdaten generieren. Auch weitere Administratorenzugänge können erstellt werden, die dann ebenfalls die vollständigen Verwaltungsrechte für den Bereich des Kunden erhalten. Als Nutzer dürfen nur natürliche Personen mit Klarnamen registriert werden. Der Kunde wird die Identität der Nutzer überprüfen und deren Nutzerdaten in einem Verzeichnis registrierter Nutzer („named user“) zusammen mit dem jeweiligen Zugangscode dokumentieren. Eine Lizenz ist einem Mitarbeiter fest zugeordnet und wird von diesem dauerhaft genutzt. Eine Übertragung einer Lizenz auf einen anderen Mitarbeiter ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig (insbesondere bei Ausscheiden des Mitarbeiters, längerer Krankheit oder längerem Urlaub); mit der Übertragung verliert der bisherige Nutzer seine Zugangsberechtigung. Die Änderung ist im Nutzerverzeichnis zu dokumentieren.

3.3 Die Mitarbeiter als Endnutzer der Software können sich nach Anlage durch den Kunden über kompatible Endgeräte anmelden und werden so dem Bereich des Kunden zugeordnet.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Benutzer mit ihrem Namen und geeigneten dienstlichen Kontaktdaten zu erfassen, um diese über ihre Zugangsdaten eindeutig identifizieren zu können. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel oder ähnliche Umstände hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer unverzüglich in seinem Administrationsbereich einzutragen.

 

§ 4 Datensicherung

4.1 Der Anbieter sichert die auf der Software gespeicherten Daten des Kunden mindestens einmal täglich. Die Datensicherung erfolgt unter Einhaltung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Bei einem durch einen technischen Fehler verursachten Datenverlust stellt der Anbieter die Daten des Kunden vom letzten Sicherungszeitpunkt wieder her. Soweit ein Datenverlust vom Anbieter zu vertreten ist, erfolgt die Wiederherstellung kostenfrei. In allen anderen Fällen ist die Wiederherstellung der Daten kostenpflichtig. Bei eigenem Verschulden des Kunden hat dieser keinen Anspruch auf (vollständige) Datenwiederherstellung. Für die Herausgabe und Übertragung von Daten bei Vertragsende gelten die Regelungen des § 13 (Wechsel und Datenportabilität).

4.2 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht umfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, die dem Kunden selbst obliegen.

 

§ 5 Vergütung

5.1 Die monatlich zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Angebot dargestellten Paketen. In teurere Pakete kann der Kunde stets wechseln. Die Mindestvertragslaufzeit fängt ab Datum des Wechsels erneut an zu laufen. In günstigere Pakete kann der Kunde jeweils nach Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit wechseln.

5.2 Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Die Zahlung aller Entgelte erfolgt gegen SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Zahlung per Rechnung erfolgt die Abrechnung jeweils zum ersten eines Monats im Voraus. Rechnungen sind zehn Werktage nach Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

5.4 Die Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

5.5 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Mahnkostenpauschale von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Gerät der Kunde nach vorangegangener Mahnung und Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist erneut mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche aus dem Vertragsverhältnis noch offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen.

5.6 Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungen erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal jährlich anzupassen. Eine Anpassung ist zulässig, soweit sie die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex seit dem Zeitpunkt des letzten Anpassungspunkts nicht übersteigt. Der Anbieter kündigt Preisanpassungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Übersteigt eine Preiserhöhung 5 % der zuletzt vereinbarten monatlichen Vergütung, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ausgeübt werden muss. Der Anbieter wird den Kunden in der Ankündigung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

 

§ 6 Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde und die von ihm registrierten Benutzer erhalten das nicht ausschließliche (nicht-exklusive), auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software mit geeigneten Telekommunikationsendgeräten zuzugreifen und diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Dieses Recht beinhaltet die Benutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Dienste, gemäß dieser Vereinbarung, mit einem geeigneten Internetbrowser und der zugehörigen App. Andere Rechte, insbesondere an Hard- und Software, Softwareapplikationen, Systemkomponenten oder der Betriebssoftware der Software erhält der Kunde nicht.

6.2 Der Kunde ist ohne die Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Es ist nicht gestattet, Benutzerzugänge mit mehreren Benutzern zu teilen. Es darf nur der registrierte Benutzer den jeweiligen Zugang nutzen.

6.3 Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die er auf die Software überträgt.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die auf die Ermittlung des Quellcodes, von Quellcode-Elementen oder anderer nicht öffentlicher Bestandteile der Software abzielen. Dies gilt nicht, soweit derartige Maßnahmen nach § 69e UrhG oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich erlaubt sind.

 

§ 7 Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstige anwendbare nationale Datenschutzvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung – zu beachten.

7.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten über die Software, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

7.3 Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich darauf hinweisen, sobald er personenbezogene Daten in der Software verarbeitet. In diesem Fall werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen, der die Mindestanforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erfüllt.

 

§ 8 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird die ihm im Rahmen der Nutzung der Software entstehenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:

8.1 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

8.2 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Software) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

8.3 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

8.4 die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte verwenden;

8.5 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datenbanken oder Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;

8.6 einen bei ihm registrierten Nutzer unverzüglich sperren und ihm den Zugang zur Software entziehen, sobald ihm ein rechtswidriges Verhalten des Nutzers oder ein Verstoß des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen bekannt wird;

8.7 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters;

8.8 keine Viren oder sonstige Schadprogramme auf die Software übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, Daten vor der Übertragung auf die Server des Anbieters mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm auf Schadsoftware zu prüfen. Die Verpflichtung aus § 8.8, keine Viren oder sonstigen Schadprogramme zu übertragen, bleibt unberührt.

8.9 Der Kunde ist im Falle von Störungen, Funktionsausfällen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Software verpflichtet, den Anbieter unverzüglich und so präzise wie möglich darüber zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt § 536c BGB entsprechend; insbesondere kann der Anbieter Schadensersatz für Schäden verlangen, die durch die unterbliebene Anzeige entstanden sind.

 

§ 9 Vertragswidrige Nutzung der Software

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen eine der in diesen Bedingungen festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zu der Software und zu deren Daten zu sperren. Die Sperrung wird dem Kunden in der Regel mindestens sieben Tage im Voraus in Textform angekündigt. Eine sofortige Sperrung ohne vorherige Ankündigung ist zulässig, wenn ein akutes Sicherheitsrisiko für die Software oder die Daten anderer Nutzer vorliegt oder wenn der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verhaltens des Kunden besteht. Der Zugang wird wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt ist bzw. der Verdacht ausgeräumt ist oder eine Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Bei der Feststellung von strafrechtlichen Tatbeständen behält sich der Anbieter vor, den Zugang dauerhaft zu sperren. Eine Sperrung des Zugangs lässt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden um mehr als sechs Wochen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Während der Sperrung bleibt die Vergütungspflicht des Kunden bestehen. Der Anbieter ist in diesem Fall ferner berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und alle aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Forderungen sofort fällig zu stellen.

 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Bei Sachmängeln der Software ist der Anbieter nach seiner Wahl berechtigt, dem Kunden entweder eine neue, mangelfreie Version bereitzustellen oder den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Als vorläufige/vorübergehende Mängelbeseitigung gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Die angemessene Frist zur Mangelbeseitigung ist entsprechend zu verlängern. Der Anbieter ist zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, solange sich der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug befindet.

10.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieter nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

10.3 Angaben zu Eigenschaften der Software, technische Daten und Spezifikationen in Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder sonstigen vertragsrelevanten Dokumenten dienen ausschließlich der Leistungsbeschreibung. Sie sind nicht als Garantie oder zugesicherte Eigenschaft i.S.d. BGB zu verstehen. Selbständige Garantieversprechen werden vom Anbieter nicht abgegeben, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich bestätigt wurden.

10.4 Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

10.5 Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Anbieter unbeschränkt.

10.7 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

10.8 Der Anbieter stellt über die Software Möglichkeiten zur Ortung und zur Zeiterfassung sowie Ergebniserfassung von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich und nicht verpflichtet, den konkreten Einsatz dieser Funktionen auf eine Konformität mit dem anwendbaren Recht und insbesondere dem Arbeitsrecht zu überprüfen. Dies obliegt allein dem Kunden als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber des Mitarbeiters bzw. Endnutzers. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ggf. notwendige vertragliche Regelungen, z.B. über den Arbeitsvertrag, zu treffen und/oder notwendige Einwilligungen einzuholen. Entsprechend übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für den rechtskonformen Einsatz der Software in diesem Zusammenhang.

10.9 Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde auf der Software verwendet. Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen der Verletzung von Schutzrechten diesbezüglich in Anspruch, so stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen frei.

10.10 Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für Körperschäden, für die Nichterfüllung selbständiger Garantien sowie bei Arglist des Anbieters.

 

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

11.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur, wenn und soweit diese nicht auf eine schuldhafte Verletzung von Sicherheits- oder Sorgfaltspflichten des Anbieters zurückzuführen sind. Hackerangriffe und DoS-Attacken werden nur dann als höhere Gewalt anerkannt, wenn der Anbieter die nach dem Stand der Technik zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen hat und der Angriff dennoch nicht abgewehrt werden konnte.

11.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Der Vertrag beginnt zum im Angebot definierten Datum (Start der Vertragslaufzeit) nach Annahme des Angebots und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Paket.

12.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verstößt;
  • eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
  • eine der Parteien den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt und der Weiterbetrieb nicht durch einen unmittelbaren Rechtsnachfolger gesichert ist;
  • der Kunde mit seinen Zahlungen mehr als 6 Wochen in Rückstand ist.

12.3 Kündigungen und sonstige vertragsbeendende Erklärungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB; die Übermittlung per E-Mail genügt diesem Erfordernis.

12.4 Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsbefugnisse des Kunden.

12.5 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den von ihm über die Software verarbeiteten und gespeicherten Daten. Er kann jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe seiner Daten entsprechend der Regelungen in § 13 dieser Bedingungen verlangen. Ein Anspruch des Kunden darauf, auch die zur weiteren Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten, besteht nicht.

 

§ 13 Wechsel und Datenportabilität

13.1 Der Kunde ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln. Die Frist für die Beantragung des Wechsels (Wechselfrist) beträgt zwei Monate. Die Übergangsfrist für die Durchführung des Wechsels einschließlich der Datenübertragung (Durchführungsfrist) beträgt 30 Kalendertage nach Ablauf der Wechselfrist. Sollte die Durchführungsfrist technisch nicht einzuhalten sein, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels über die Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Zeitraum, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, die Übergangsfrist einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum zu verlängern.

13.2 Nach Ablauf der Wechselfrist ist der Kunde berechtigt und kann den Anbieter darüber unterrichten, entweder zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln, auf eine eigene IKT-Infrastruktur umzuziehen oder seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen zu lassen.

13.3 Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden sowie von ihm autorisierte Dritte beim Wechsel angemessen zu unterstützen, die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten, über bekannte Risiken für die ununterbrochene Erbringung der Funktionen oder Dienste zu informieren und ein hohes Maß an Datensicherheit insbesondere während der Übertragung und Speicherung der Daten zu gewährleisten.

13.4 Alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, stehen dem Kunden während eines Abrufzeitraums von mindestens 30 Kalendertagen nach Ablauf der Durchführungsfrist (Abruffrist) zum Abruf in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums oder eines vereinbarten alternativen Zeitraums werden die Daten vollständig gelöscht, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde. Ausgenommen vom Abruf sind Daten, die für die interne Funktionsweise der Software erforderlich sind sowie solche, die schützenswerte Geschäftsgeheimnisse des Anbieters betreffen.

13.5 Das Vertragsverhältnis gilt als beendet, wenn der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur erfolgreich vollzogen wurde oder wenn nach Ablauf der Wechselfrist die Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf Anweisung des Kunden erfolgt.

13.6 Sofern der Kunde von seinem Recht zum Wechsel Gebrauch macht und der Wechsel zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit führt, kann der Anbieter die Summe der (monatlichen) Mindestvergütungen, die ab dem Zeitpunkt der wechselbedingten Vertragsbeendigung bis zum Ende der regulär vereinbarten Mindestvertragslaufzeit noch fällig gewesen wären (fiktive Vergütung), verlangen. Hiervon werden, falls anwendbar, abgezogen:

  • mögliche Aufwendungen, die der Anbieter infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung ggf. erspart;
  • mögliche Erlöse, die der Anbieter durch anderweitige Verwendung seiner Ressourcen ggf. erzielt.

Diese Regelung gilt entsprechend auch für weitere Leistungen, die im Rahmen des Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit bzw. festen Laufzeit abgeschlossen wurden.

13.7 Die Regelungen dieses § 13 dienen der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Entgelte für die technische Unterstützung beim Anbieterwechsel werden vom Anbieter nicht erhoben. Die in § 13.6 vorgesehene fiktive Vergütung stellt keinen Wechselkostenersatz im Sinne von Art. 25 Data Act dar, sondern einen vertraglichen Kompensationsanspruch wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

 

§ 14 Testzeitraum

14.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software für einen Zeitraum von 14 Tagen kostenlos mit vollem Funktionsumfang zu testen, Daten und Benutzer anzulegen etc.

14.2 Da die testweise Bereitstellung kostenlos erfolgt, hat der Kunde während des Testzeitraums keinen Anspruch auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungs- und Verfügbarkeitspflichten durch den Anbieter. Unberührt bleiben gesetzliche Haftungsansprüche des Kunden für Schäden, die der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.3 Abweichend von § 12 endet der Testzeitraum nach 14 Tagen automatisch. Der Anbieter wird den Kunden vor Ablauf kontaktieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, den Vertrag unter den normalen Konditionen kostenpflichtig fortzusetzen. Alternativ kann der Kunde eine Fortsetzung über den Web-Client in seinem Administrationsbereich beauftragen. Bei einer Fortsetzung innerhalb von 14 Tagen werden alle Daten, die der Kunde während der Testphase gespeichert hat, vollständig übernommen.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit die Änderungen nicht die wesentlichen Leistungen des Vertrags (insbesondere Art und Umfang der bereitgestellten Software-Funktionalitäten) oder das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zu Lasten des Kunden wesentlich verschieben. Auf geplante Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, so gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung dieser Frist und die Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen mit der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Ziffer 5.6 dieser Bedingungen bleibt von dieser Vorschrift unberührt.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist am Geschäftssitz des Anbieters.

15.3 Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform ist keine Vertragspartei berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Eine Zustimmung hierfür darf jedoch nicht versagt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Verweigerung fehlt.

15.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.