Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Software „EMPPLAN“

§ 1 Allgemeines

1.1 Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software „empplan“ (nachfolgend „Software“) zwischen der madpat GmbH, Zwerchstraße 1, 71227 Leonberg (nachfolgend: „Lizenzgeber“) und dem Kunden.

1.2 EMPPLAN ist eine Software zur Mitarbeiter-Einsatzplanung. Als web-basierte BusinessCloud-Lösung unterstützt die Software den Vertrieb des Kunden in der Einsatzplanung, Steuerung, sowie in der Erfolgskontrolle und Auswertung. Die Software deckt relevante agentur- und industriebasierte Leadgenerierungs- und Verkaufsprozesse ab und kommt typischerweise in Point of Sale Geschäftsmodellen wie OTC (over the counter), Promotions & Events zum Einsatz. Die notwendigen Informationen werden der Software durch eine App übermittelt, die im Web-Browser auf den Mobil- oder Desktopgeräten der Mitarbeiter des Kunden vor Ort eingesetzt wird. Der Lizenzgeber empfiehlt den Einsatz des stets aktuellen Web-Browsers Chrome von Google, abrufbar unter https://www.google.de/chrome/. Der konkrete Leistungsumfang der Software ergibt sich aus § 2 dieser Bedingungen.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Lizenzgeber nicht an, es sei denn, er hat diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungen

2.1 Eine detaillierte Funktionsbeschreibung der Software ist unter https://www.empplan.de/promotion-software-empplan/funktionen/ abrufbar.

2.2 Die Software ermöglicht eine Zeit-, sowie Standorterfassung von Mitarbeitern, einschließlich einer damit einhergehenden Dokumentation der Arbeitsergebnisse, insbesondere getätigter Vertragsabschlüsse und Verkäufe. Über den Web-Client und die App eingegebene Daten werden automatisch auf den Servern des Lizenzgebers gespeichert und können auf allen kompatiblen Endgeräten abgerufen und bearbeitet werden.

2.3 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden Benutzerzugänge mit den entsprechenden Zugangsdaten sowie Speicherplatz zur Speicherung von Daten auf den Servern zur Verfügung. Der Gesamtumfang der in diesem Absatz genannten Leistungen richtet sich nach dem gebuchten Paket.

2.4 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden zudem einen Support zu Verfügung. Der Kunde kann in einem Live-Chat Anfragen stellen oder Probleme melden. Der Support ist von montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr verfügbar. Der Lizenzgeber wird mit der Bearbeitung von Anfragen spätestens einen Werktag nach Meldung beginnen.

2.5 Der Lizenzgeber wird dem Kunden in regelmäßigen Abständen Updates für die Software zur Verfügung stellen. Diese Updates werden automatisch in die Software eingespielt. Sofern und soweit mit der Bereitstellung eines Updates die Funktionalitäten der Software verändert oder erweitert werden, wird der Lizenzgeber dies dem Kunden in Textform mitteilen (Changelog). Wesentliche Veränderungen oder Erweiterungen der Funktionalitäten wird der Lizenzgeber vor Umsetzung mit angemessener Frist ankündigen.

2.6 Der Umfang der in diesem § 2 genannten Leistungen hängt von dem jeweils gebuchten Paket ab.

2.7 Der Lizenzgeber bietet dem Kunden darüber hinaus auf Wunsch und nach vorheriger Terminabsprache kostenpflichtige Schulungen zur Verwendung der Administrationsfunktionen der Software auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung an.

2.8 Weitere Leistungen, insbesondere die Erstellung, Umstellung oder Anpassung von Software speziell nach Wünschen des Kunden sind kostenpflichtig auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zu beauftragen.

2.9 Die Verfügbarkeit der Software beträgt mindestens 97,0 % im Jahresmittel. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen. Übergabepunkt für die Software und die Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Lizenzgebers.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen vorübergehend einzuschränken oder kurzzeitig zu sperren, soweit dies aus Gründen zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, Computerwürmern, Trojanern, Hacking- oder DoS-Attacken oder ähnlichem zum eigenen Schutz des Kunden erforderlich sein sollte.

2.10 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden eine kostenfreie Listung im sog. Agenturfinder zur Verfügung, um sich als Unternehmen mit seinen Leistungen zu präsentieren. Der Lizenzgeber darf auch ohne Einwilligung des Kunden dessen Namen und dessen Logo(s) auf seinen Webseiten oder in anderen Medien oder Werbematerialien abbilden und den Kunden als Referenzkunden nennen.

§ 3 Einrichtung und Zugänge

3.1 Der Kunde erhält nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung vom Lizenzgeber Zugangsdaten für den Administrationsbereich der Software, der über den Web-Client der Software zugänglich ist.

3.2 Im Administrationsbereich des Web-Clients kann der Kunde selbständig Zugänge und Berechtigungen für weitere Benutzer erstellen und die entsprechenden Zugangsdaten generieren. Auch weitere Administratorenzugänge können erstellt werden, die dann ebenfalls die vollständigen Verwaltungsrechte für den Bereich des Kunden erhalten.

3.3 Die Mitarbeiter als Endnutzer der Software können sich nach Anlage durch den Kunden über kompatible Endgeräte anmelden und werden so dem Bereich des Kunden zugeordnet.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Benutzer namentlich mit einer ladungsfähigen Anschrift zu erfassen, um diese über ihre Zugangsdaten eindeutig identifizieren zu können. Dieses gilt insbesondere für Benutzer, denen ein Administrationszugang eingeräumt wird. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer, in seinem Administrationsbereich einzutragen.

§ 4 Datensicherung

4.1 Der Lizenzgeber sichert die auf der Software gespeicherten Daten des Kunden mindestens einmal täglich. Bei einem durch einen technischen Fehler verursachten Datenverlust stellt der Lizenzgeber die Daten des Kunden vom letzten Sicherungszeitpunkt wieder her. Soweit ein Datenverlust vom Lizenzgeber zu vertreten ist, erfolgt die Wiederherstellung kostenfrei. In allen anderen Fällen ist die Wiederherstellung der Daten kostenpflichtig. Bei eigenem Verschulden hat der Kunde keinen Anspruch auf Datenwiederherstellung. Insbesondere hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Herausgabe von Sicherungen bei Vertragsende.

4.2 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht umfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, die dem Kunden selbst obliegen.

§ 5 Vergütung

5.1 Die monatlich zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Angebot dargestellten Paketen. In teurere Pakete kann der Kunde stets wechseln. Die Mindestvertragslaufzeit fängt ab Datum des Wechsels erneut an zu laufen. In günstigere Pakete kann der Kunde jeweils nach Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit wechseln.

5.2 Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Die Zahlung aller Entgelte erfolgt gegen SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Rechnung. Der Lizenzgeber behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Zahlung per Rechnung erfolgt die Abrechnung jeweils zum ersten eines Monats im Voraus. Rechnungen sind zehn Werktage nach Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.

5.4 Die Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

§ 6 Nutzungsrechte

6.1 Der Kunde und die von ihm registrierten Benutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software mit geeigneten Telekommunikationsendgeräten zuzugreifen. Dieses Recht beinhaltet die Benutzung der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Dienste, gemäß dieser Vereinbarung, mit einem geeigneten Internetbrowser und der zugehörigen App.

Andere Rechte, insbesondere an Hard- und Software, Softwareapplikationen, Systemkomponenten, oder der Betriebssoftware der Software erhält der Kunde nicht.

6.2 Der Kunde ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Es ist nicht gestattet, Benutzerzugänge mit mehreren Benutzern zu teilen. Es darf nur der registrierte Benutzer den jeweiligen Zugang nutzen..

6.3 Der Kunde räumt dem Lizenzgeber die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die er auf die Software überträgt.

§ 7 Datenschutz

7.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

7.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei.

7.3 Die Software wird vom Lizenzgeber gehosted. Er kann zu diesem Zweck auch Subunternehmer einbinden, hat diese aber ebenfalls entsprechend des § 11 BDSG als Unterauftragnehmer datenschutzrechtlich zu verpflichten, soweit personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden.

7.4 Der Lizenzgeber verwendet für die Datenübertragung eine SSL-Verschlüsselung. Dem Kunden ist bekannt, dass Daten trotz einer solchen Verschlüsselung abgefangen oder abgehört werden können. Einen vollständig sicheren Übertragungsweg gibt es nicht.

§ 8 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird die ihm im Rahmen der Nutzung der Software entstehenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere:

8.1 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

8.2 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf die Software) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

8.3 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

8.4 die Software nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte verwenden.

8.5 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Lizenzgeber betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datenbanken oder Datennetze des Lizenzgebers unbefugt einzudringen;

8.6 einen bei ihm registrierten Nutzer unverzüglich sperren und ihm den Zugang zur Software entziehen, sobald ihm ein rechtswidriges Verhalten des Nutzers oder ein Verstoß des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen bekannt wird.

8.7 den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Lizenzgebers;

8.8 keine Viren oder sonstige Schadprogramme auf die Software übertragen.

§ 9 Vertragswidrige Nutzung der Software

9.1 Der Lizenzgeber ist nach rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung berechtigt, bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen eine der in diesen Bedingungen festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zu der Software und zu deren Daten zu sperren. Die Sperrung des Zugangs kann auch unverzüglich ohne rechtzeitige Ankündigung bei einem akuten Sicherheitsrisiko für die Software oder einem strafrechtlich relevanten Verhalten des Kunden erfolgen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Lizenzgeber sichergestellt ist. Bei strafrechtlichen Tatbeständen behält sich der Lizenzgeber vor, den Zugang dauerhaft zu sperren. Insbesondere wird der Lizenzgeber den Zugang sperren, wenn der Kunde länger als 6 Wochen im Zahlungsrückstand ist.

9.2 Bei einem Verstoß durch einen bei dem Kunden registrierten Endnutzer ist der Kunde verpflichtet, dem Lizenzgeber die zur Identifikation des Nutzers notwendigen Klardaten (Name, Adresse) innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen. Der Lizenzgeber kann diesem Nutzer jederzeit den Zugang zur Software sperren.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

10.1 Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

10.2 Im Übrigen haftet der Lizenzgeber nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt.

10.4 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

10.5 Der Lizenzgeber stellt über die Software Möglichkeiten zur Ortung und zur Zeiterfassung sowie Ergebniserfassung von Mitarbeitern zur Verfügung. Der Lizenzgeber ist nicht dafür verantwortlich und nicht verpflichtet, den konkreten Einsatz dieser Funktionen auf eine Konformität mit dem deutschen Recht und insbesondere dem Arbeitsrecht zu überprüfen. Dies obliegt allein dem Kunden als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber des Mitarbeiters bzw. Endnutzers. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich ggf. notwendige vertragliche Regelungen z.B. über den Arbeitsvertrag zu treffen und/oder notwendige Einwilligungen einzuholen. Entsprechend übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Haftung für den rechtskonformen Einsatz der Software diesbezüglich.

10.6 Der Lizenzgeber haftet nicht für Inhalte, die der Kunde auf der Software verwendet. Nimmt ein Dritter den Lizenzgeber wegen der Verletzung von Schutzrechten diesbezüglich in Anspruch, so stellt der Kunde den Lizenzgeber von allen Ansprüchen frei.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1 Der Lizenzgeber ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

11.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Kunde nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur, Hackerangriffe / DoS-Attacken.

11.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Der Vertrag beginnt nach Annahme des Angebots und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Paket.

12.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn

  • eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verstößt;
  • eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht;
  • eine der Parteien den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und der Weiterbetrieb nicht durch einen unmittelbaren Rechtsnachfolger gesichert ist;
  • der Kunde mit seinen Zahlungen mehr als 6 Wochen im Rückstand ist.

12.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Fax wahren die Schriftform.

12.4 Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsbefugnisse des Lizenznehmers.

§ 13 Testzeitraum

13.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Software für einen Zeitraum von 14 Tagen kostenlos mit vollem Funktionsumfang zu testen, Daten und Benutzer anzulegen etc.

13.2 Da die testweise Bereitstellung kostenlos erfolgt, hat der Kunde im Gegenzug keine Ansprüche auf die Einhaltung von Pflichten durch den Lizenzgeber aus diesem Vertrag während des Testzeitraums.

13.3 Abweichend von § 12 endet der Testzeitraum nach 14 Tagen automatisch. Der Lizenzgeber wird den Kunden vor Ablauf kontaktieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, den Vertrag unter den normalen Konditionen kostenpflichtig fortzusetzen. Alternativ kann der Kunde eine Fortsetzung über den Web-Client in seinem Administrationsbereich beauftragen. Bei einer Fortsetzung innerhalb von 14 Tagen werden alle Daten, die der Kunde während der Testphase gespeichert hat, vollständig übernommen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Auf geplante Änderungen wird der Lizenzgeber den Kunden rechtzeitig schriftlich hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, so gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Folgen des unterlassenen Widerspruchs wird der Kunde nochmals gesondert hingewiesen.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist am Geschäftssitz des Lizenzgebers.

14.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ist keine Vertragspartei berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Eine Zustimmung hierfür darf jedoch nicht versagt werden, wenn es an einem berechtigten Interesse fehlt.

14.4 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

14.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Stand: 23.10.2015

keyboard_arrow_up